Arbeitshilfe November 2016

Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf ,,Seeschiffe“ anwendbar?

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Ist die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf Seeschiffe anwendbar und der Klägerin, deren Organgesellschaft ein Binnenschifffahrtsunternehmen im internationalen Verkehr betreibt, eine entsprechende Kürzung des Gewerbeertrages zu versagen? - Auslegung des Begriffs "Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr": Ist die Vorschrift des § 5a Abs. 2 EStG, der in diesem Sinne ausschließlich "Seeschiffe" definiert, für Zwecke der Gewerbeertragsermittlung analog anwendbar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAE-86819