Arbeitshilfe August 2015

Ausfuhrerstattung für lebende Rinder - Ablehnung der Gewährung weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die vorgeschriebenen Transport- und Ruhezeiten eingehalten worden sind?

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Ablehnung der Gewährung von Ausfuhrerstattung für lebende Rinder, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die vorgeschriebenen Transport- und Ruhezeiten eingehalten worden sind.

Steht der Versagung der Zahlung der Ausfuhrerstattung der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, weil der Kläger (aufgrund der Komplexität der einschlägigen Vorschriften) darauf vertrauen durfte, dass die Vorschriften über das Entladen und die Ruhepausen auf Bahntransporte keine Anwendung finden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-86783