RL 91/533/EWG Artikel 6
Artikel 6 Bestimmungen über die Form des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses, über die Regelung für deren Nachweis und über Verfahrensregeln
Diese Richtlinie berührt nicht die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder einschlägigen einzelstaatlichen Praktiken für
die Form des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses,
die Regelung für den Nachweis über das Vorhandensein und den Inhalt des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses,
einschlägige Verfahrensregeln.
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MAAAE-86750