RL 91/533/EWG Artikel 6

Artikel 6 Bestimmungen über die Form des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses, über die Regelung für deren Nachweis und über Verfahrensregeln

Diese Richtlinie berührt nicht die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder einschlägigen einzelstaatlichen Praktiken für

  • die Form des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses,

  • die Regelung für den Nachweis über das Vorhandensein und den Inhalt des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsverhältnisses,

  • einschlägige Verfahrensregeln.

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MAAAE-86750