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Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwendung von (Hybrid-)Elektrofahrzeugen durch Unternehmer
Beispielhafte Erläuterungen zum
Mit hat die Finanzverwaltung ihre zehn Jahre alte Rechtsauffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwendung von Fahrzeugen in Unternehmen im unter Beachtung der neueren BFH- und EuGH-Rechtsprechung aktualisiert (jetzt: Abschn. 15.23 UStAE). Hierbei wird nun zwischen „normalen“ Fahrzeugen und sog. Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen unterschieden. Im Folgenden soll daher zunächst der Frage nachgegangen werden, was man konkret unter Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen versteht und welcher Unternehmerbegriff in diesem Zusammenhang Anwendung findet. Anschließend wird auf wichtige Aspekte bei der Umsatzbesteuerung derartiger – durch Unternehmer genutzter – Fahrzeuge näher eingegangen, nämlich auf deren Zuordnung zum Unternehmen, den Vorsteuerabzug und deren nichtunternehmerische Verwendung.
Was ist nach dem möglich?
Welche Effekte hat die Begünstigung der Ertragsbesteuerung der nichtunternehmerischen Verwendung von (extern ...