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Umsatzsteuer | Umsätze mit Messekatalogen
Die OFD Frankfurt/M. hat zum Steuersatz bei Umsätzen mit Messekatalogen Stellung genommen ( NWB LAAAE-85693).
Hintergrund: Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des graphischen Gewerbes unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hiervon explizit ausgeschlossen sind jedoch Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen. S. 235
Hierzu führt die OFD u. a. weiter aus:
Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich bei Messekatalogen um Druckerzeugnisse, die überwiegend Werbezwecken dienen. Somit unterliegen die dem Regelsteuersatz.
Ein Vergleich mit Telefonbüchern (insbesondere mit den gelben Seiten) ist nicht mögli...