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Ackerprämienberechtigung als selbständiges Wirtschaftsgut
(1) Die Ackerprämienberechtigung (Ackerquote) nach der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung (KultPflAZV) ist gem. rkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB MAAAE-81721 (EFG 2015 S. 245) weder mit dem Inkrafttreten der 10. Änderungsverordnung zur KultPflAZV vom 27. 11. 1995 noch mit Einführung der Flächenzahlungsverordnung (Flächen-ZV) vom 6. 1. 2000 zu einem selbständigen immateriellen Wirtschaftsgut erstarkt. (2) Ein selbständiges Wirtschaftsgut Ackerprämienberechtigung entsteht auch nicht allein durch vertragliche Gestaltung im Rahmen eines Betriebsveräußerungsvertrags (Bezug: § 4 Abs. 1 EStG).