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Oberste FinBeh der Länder 12.03.2015 , NWB 13/2015 S. 892

Erbschaftsteuer | Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer

Das (BStBl 2015 II S. 50) entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom sind im Hinblick auf diese Verpflichtung im Rahmen der verfahrensrechtlichen [i]Zu den Eckpunkten der Neuregelung s. Hechtner, NWB 11/2015 S. 732Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen von nach dem entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang vorläufig durchzuführen. Die gleich lautenden Erlasse vom (BStBl 2012 I S. 1082) werden aufgehoben.

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