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Abgabenordnung; | Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax
Nach dem (NWB EN-Nr. 1130/2002) kann eine USt-Voranmeldung per Telefax wirksam übermittelt werden. Gem. sind die Grundsätze dieses Urteils zur Telefax-Übermittlung auf sämtliche Steuererklärungen anzuwenden, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift des Stpfl. vorschreibt. Somit können bspw. LSt-Anmeldungen und KESt-Anmeldungen per Telefax wirksam übermittelt werden, nicht jedoch bspw. ESt-Erklärungen und USt-Erklärungen für das Kj oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.