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Einkommensteuer - Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften
Leitsätze
Aufwendungen eines Erzielers von Gewinneinkünften für regelmäßige Pkw-Fahrten zu seinem einzigen Auftraggeber sind nur in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben abziehbar.
Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist – abweichend von § 12 AO – bei einem im Wege eines Dienstvertrags tätigen Unternehmer, der nicht über eine eigene Betriebsstätte verfügt, der Ort, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden.
Betrieblich genutzte Räume, die sich in der im Übrigen selbstgenutzten Wohnung des Steuerpflichtigen befinden, können wegen ihrer engen Einbindung in den privaten Lebensbereich nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angesehen werden.
Sachverhalt
Der Kläger erzielt als Einzelunternehmer Einkünfte aus
Gewerbebetrieb. Im Streitjahr 2008 hatte er lediglich einen einzigen
Auftraggeber, für den er die Finanzbuchhaltung, die Lohn- und
Gehaltsabrechnungen sowie das EDV-System betreute. Er suchte dessen Betrieb an
vier bis fünf Tagen wöchentlich auf; weitere betriebliche Tätigkeiten führte er
in Räumen durch, die im Obergeschoss des von ihm und seiner Lebensgef...