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Sorgfalts- und Redepflichten des Wirtschaftsprüfers
Beachtung der gesetzlichen und fachlichen Regeln bei Abschlussprüfungen und Beratungsaufträgen
Der Wirtschaftsprüfer hat in Prüfungs- und Beratungsaufträgen stets eine gewissenhafte Sorgfalt zu beachten. Was sich hinter dem Begriff der Sorgfaltspflicht verbirgt, ist dabei vom Einzelfall abhängig und bedarf der Konkretisierung. Eine mögliche Ausprägung der allgemeinen Sorgfalt ist auch die Redepflicht des Wirtschaftsprüfers in allgemeinen Prüfungsaufträgen und in besonderen Situationen. Der Beitrag enthält eine grundlegende Auseinandersetzung mit Sorgfalts- und Redepflichten sowie eine Analyse einschlägiger Rechtsprechung. Er soll somit eine Hilfestellung geben für die Sensibilisierung in besonderen Situationen.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013, Kap. V. Kernberufspflichten NWB OAAAE-33300
Die Sorgfaltspflicht gehört für den Wirtschaftsprüfer zum alltäglichen Geschäft. Sie umfasst gewissenhaftes und gründliches Vorgehen. Aufgezeigt werden die Konsequenzen für Verantwortungs- und Haftungsbereiche.
In der sog. Redepflicht zeigt sich die Sorgfalt in spezifischer Form. Insbesondere die weitreichenden Konsequenzen von § 332 HGB machen deutlich, dass in besonderen Situationen die gesetzlichen und...