Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
MaBV-Prüfung keine ausreichende Grundlage im Qualitätskontrollverfahren
Kritische Anmerkungen zum 22 K 59.14
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Datum vom entschieden, dass eine Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine ausreichende Grundlage für die Beurteilung des Qualitätssicherungssystems bei der Durchführung von Prüfungsaufträgen im Rahmen der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO bildet. Ferner hat das Gericht bestätigt, dass das System der Qualitätskontrolle nicht gegen die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit verstößt und auch keine gesetzliche Überregulierung darstellt. Daneben wird aber auch ein Detailproblem der gesetzlichen Regelungen über die Durchführung von Qualitätskontrollen im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer deutlich: Die Teilnahmebescheinigung hängt allein an der Person des Berufsträgers bzw. der Berufsgesellschaft und nicht an der dahinter stehenden Organisation, derer sich der Berufsträger bzw. die Berufsgesellschaft bedient.
22 K 59.14 NWB KAAAE-85381
Eine (alleinige) MaBV-Prüfung ist nicht geeignet, die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems eines Wirtschaftsprüfers zu beurteilen und stellt daher ein Prüfungshemmnis dar.
Der Umstand des Prüfungshemmnisses muss nicht zu einer Versagung der Teiln...