Voraussetzungen der RVG-Erledigungsgebühr
- besondere Mitwirkung
Leitsatz
1. Die Erledigungsgebühr erfordert
- eine über die mit den anderen Gebühren abgegoltenen
Tätigkeiten hinausgehende besondere Mitwirkung,
- die auf den Erledigungserfolg ohne förmliche Entscheidung
gerichtet ist;
- den Eintritt des Erledigungs-Erfolgs,
- eine wesentliche Ursächlichkeit der vorbezeichneten
besonderen Mitwirkung für den Erledigungs-Erfolg
2. Eine besondere Mitwirkung
ergibt sich u. U. aus Recherchen und eingereichten Unterlagen über
im Zusammenhang interessierende oder vergleichbar gelagerte, für
das Gericht und den Beklagten vorher nicht ohne weiteres ersichtliche
Verwaltungsvorgänge oder -schreiben, Gerichtsverfahren oder unveröffentlichte
Entscheidungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 845 Nr. 10 OAAAE-86275
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 23.01.2015 - 3 KO 298/14
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