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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 298/14 EFG 2015 S. 845 Nr. 10

Gesetze: FGO § 79a Abs. 1 Nr. 5FGO § 149RVG-VV Nr. 1000 RVG-VV Nr. 1002 RVG-VV Nr. 1003

Voraussetzungen der RVG-Erledigungsgebühr - besondere Mitwirkung

Leitsatz

1. Die Erledigungsgebühr erfordert

- eine über die mit den anderen Gebühren abgegoltenen Tätigkeiten hinausgehende besondere Mitwirkung,

- die auf den Erledigungserfolg ohne förmliche Entscheidung gerichtet ist;

- den Eintritt des Erledigungs-Erfolgs,

- eine wesentliche Ursächlichkeit der vorbezeichneten besonderen Mitwirkung für den Erledigungs-Erfolg

2. Eine besondere Mitwirkung ergibt sich u. U. aus Recherchen und eingereichten Unterlagen über im Zusammenhang interessierende oder vergleichbar gelagerte, für das Gericht und den Beklagten vorher nicht ohne weiteres ersichtliche Verwaltungsvorgänge oder -schreiben, Gerichtsverfahren oder unveröffentlichte Entscheidungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 845 Nr. 10
OAAAE-86275

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 23.01.2015 - 3 KO 298/14

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