Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Einschränkung der Abfärbewirkung bei Personengesellschaften
Der BFH hat die gesetzliche Abfärbewirkung bei sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätigen Personengesellschaften eingeschränkt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die gewerblichen Umsätze der Personengesellschaft führen nicht zur Gewerblichkeit sämtlicher Einkünfte der Personengesellschaft, wenn die gewerblichen Umsätze nur von untergeordneter Bedeutung sind. Untergeordnet sind die Umsätze, wenn sie
nicht höher sind als 3 % der Nettoumsatzerlöse der Personengesellschaft und
den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 € nicht übersteigen.
Außerdem dürfen die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit nicht untrennbar miteinander verflochten sein.
Die [i]BFH entwickelt Bagatellgrenzen M-GbR ist als Musikband freiberuflich tätig und erzielt hieraus einen jährlichen Nettoumsatz von 195.000 €. Außerdem verkauft sie...