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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz bei Lieferung von E-Books
Frankreich und Luxemburg dürfen auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden, so der EuGH mit Urteilen vom .
Die beiden Länder wenden auf die Lieferung elektronischer Bücher, die mit einem Computer, einem Smartphone, einem E-Book-Lesegerät oder einem anderen Lesegerät entgeltlich über Herunterladen oder Streaming von einer Website abgerufen werden können, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz an (Frankreich: 5,5 %; Luxemburg: 3 %). Der EuGH weist darauf hin, dass ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz nur auf die in Anhang III der MwStSystRL genannten Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen angewandt werden darf. Dieser Anhang nennt u. a. die „Lieferung von Büchern...