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Reform der spanischen Erbschaftsteuer
Ende der Diskriminierung der Nicht-Residenten
[i]Zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-127/12 s. Frank/Salinas, IWB 23/2014 S. 885 NWB ZAAAE-80762 Nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom festgestellt hatte, dass die spanische Erbschaftsteuer die Nicht-Ansässigen unzulässig diskriminiert, hat Spanien nun Regelungen eingeführt, durch welche diese Diskriminierung beseitigt werden soll. Das Gesetz wurde am im Gesetzblatt veröffentlicht und ist zum in Kraft getreten. Für Altfälle ist es nicht anzuwenden. Allerdings kann die zu viel gezahlte Steuer in der Zeit vor Inkrafttreten unter Umständen zurückverlangt werden. Der Beitrag zeigt die bisherige Rechtslage auf, führt in die Neuregelungen ein und zeigt die Konsequenzen für die Praxis auf.
I. Bisherige Rechtslage
[i]Spanisches Erbrecht hat viele regionalrechtliche DurchbrechungenDas Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht des spanischen (Zentral-)Staates ist im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz vom geregelt (Ley 29/1987, de 18 de diciembre, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – im Folgenden spanErbStG). Es ist (mit Ausnahme des Baskenlandes und Navarra) in ganz Spanien anwendbar (Art. 2 Ziff. 1. spanErbStG).
Allerdings hat der spanische Staat den autonomen Gemeinschaften ein beschränktes Gesetzgebungsrecht auf dem Gebiet der Erbschaft- un...