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Kein Investitionsabzugsbetrag i. H. von 40 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Jahr der Investition
Stpfl. können nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gültigen Fassung für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag i. H. von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Das begünstige Wirtschaftsgut muss voraussichtlich in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs, also der Inanspruchnahme des Investitionsabzugs, folgenden drei Wirtschaftsjahren angeschafft/hergestellt werden. Im Investitionsjahr (Jahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts) kann der Abzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG daher nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht in Anspruch genommen werden (Bezug: § 7g Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6 EStG).
Im Urteilsfall erhielt daher di...