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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 243

Selbstanzeige ab 1. 1. 2015 – Fallstricke in der Praxis

Dirk Beyer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-85407 Die zum in Kraft getretenen neuen Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige durch das AO-Änderungsgesetz haben größtenteils Verschärfungen, in Teilbereichen aber auch Erleichterungen gebracht. Den aktuellen Gesetzesstand hat Geuenich in NWB 1-2/2015 S. 29 dargelegt. Es kristallisieren sich weitere Fragen heraus, die nach Lösungen suchen. Rechtsprechung besteht zurzeit naturgemäß noch nicht, so dass Mandanten vor der Abgabe einer Selbstanzeige auf die Rechtsunsicherheit hingewiesen werden sollten.

Ausführlicher Beitrag s..

Anwendbares Recht: Günstigkeitsprinzip?

[i]Günstigkeitsprinzip bei Abgabe der Selbstanzeige vor dem 1. 1. 2015, aber Entscheidung über Wirksamkeit nach 31. 12. 2014?Unzweifelhaft gilt die Neuregelung für Selbstanzeigen, die ab dem abgegeben werden (Art. 3 des AO-Änderungsgesetzes). Für Selbstanzeigen, die zuvor wirksam abgegeben worden sind, besteht Bestandsschutz. Die Neuregelung sieht zum nicht nur Verschärfungen, sondern auch Erleichterungen vor. Kann ein Mandant von diesen Erleichterungen profitieren, wenn seine Selbstanzeige vor dem abgegeben worden ist, jedoch erst nach dem über die Wirksamkeit entschieden wird?

Verschärfungen

[i]Zehnjahresfrist (Berichtigungsverbund), Nachschau, ZuschlagDie Einführung der neuen Mindestfrist von zehn Kalenderjahren (neben der zu berücksichti...

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