Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitszimmer – neue Überlegungen in den Finanzämtern?!
Interessante Art, die Höhe der
abziehbaren Kosten für ein Arbeitszimmer zu beschränken: Ausschlaggebend ist
nicht mehr die gemeinsame Nutzung des Arbeitszimmers; für eine hälftige Kürzung
der abziehbaren Kosten ist es scheinbar schon ausreichend, sich mit einem
Dritten eine Wohnung zu teilen. Da kann man fast von Glück reden, dass in der
Wohnung nicht gleich eine ganze Familie wohnt … sonst wäre der Abzug der
Kosten wohl auf ein Viertel oder gar ein Fünftel beschränkt worden.
Fraglich ist auch, ob der BFH diesen doch recht neuen Ansatz
der Berechnung bei dem aktuellen Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer, in dem es
um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei
einem Pensionär geht, ausreichend berücksichtigt hat (s. auch
).
Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit eine...