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Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei einem Pensionär
Mit hat der BFH in der Sache VIII R 3/12 NWB VAAAE-85279 entschieden, dass Rentner und Pensionäre, die nach Eintritt in den Ruhestand weiterhin berufstätig sind, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) absetzen können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Der Kläger (ein Ingenieur) hatte nach seiner Pensionierung eine selbständige Tätigkeit als Gutachter aufgenommen. Neben seinen Versorgungsbezügen sowie den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit erzielte er noch geringfügige weitere Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung sowie aus Kapitalvermögen. Für seine Gutachtertätigkeit nutzte er ein Arbeitszimmer im Keller seines privaten Einfamilienhauses.
Der Kläger machte bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit für das Streitjahr (2007) nach einer Gegenüberstellung der Fläche des Arbeitszimmers zur Wohnfläche und der Summe aus Wohnfläche des Erdgeschosses zuzüglich der Fläche des Arbeitszimmers 16,51 % der gesamten Gebäudekosten als auf das Arbeitszimmer entfallend...