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Kontierung durch Bilanzbuchhalter als unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen?
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[i]Sächsisches FG, Urteil vom 23. 7. 2014 - 2 K 580/14 NWB SAAAE-75025Das Urteil des Sächsischen ist nur im Ergebnis richtig, weil es die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung durch die selbständige Bilanzbuchhalterin zu Recht als unerlaubte Hilfe in Steuersachen angesehen hat. Die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung hätte durch den Mandanten der Bilanzbuchhalterin erfolgen müssen.
Nicht zutreffend sind aber die weiteren Ausführungen des FG zur „Erfassung“, „Eingabe“ bzw. „Kontierung“ durch die Bilanzbuchhalterin. Denn das FG vermischt diese Begriffe und damit auch den Anwendungsbereich der Nr. 3 und Nr. 4 des § 6 StBerG; eine rein mechanische Erfassung und Eingabe von Daten wären nämlich bereits nach § 6 Nr. 3 StBerG erlaubt.
Sofern das FG mit diesen Begriffen die Kontierung gemeint und beanstandet haben sollte, hat es § 6 Nr. 4 StBerG falsch ausgelegt. Bilanzbuchhalter dürfen danach nämlich kontieren. Die Ausführungen des FG zur Erfassung, Eingabe und Kontierung sind zudem überflüssig, weil bereits die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung durch die selbständige Bilanzbuchhalterin ihre Zurückweisung nac...