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Steuerrecht | Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags im Folgejahr
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums aufgestockt werden, wenn im Jahr der Bildung der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft worden ist.
A [i]Aufstockung bis zum Höchstbetrag zulässig bildet im Jahr 01 einen IAB für eine Maschine, deren AK voraussichtlich 100.000 € betragen. A bildet in 01 einen IAB in Höhe von 25.000 € (= 25 %). Im Jahr 02 kann er nun den IAB um 15.000 € auf 40.000 € aufstocken (40 %).
Nach [i]Aufstockung erfüllt den Zweck des § 7g EStG dem BFH erfüllt auch eine Aufstockung den Zweck des § 7g EStG, nämlich die Verbesserung der Liquidität und Eigenkapitalbildung bei kleineren und mittleren Unternehmen.
Der [i]Rückgängigmachung des Aufstockungsbetrags BFH weicht damit vom BMF ab, das eine Aufstockung nur dann für zulässig hält, soweit sich die prognostizierten voraussichtlichen Investitionskosten erhöhen . Dur...