USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 1

Urlaubsreif

Dipl.-Finw. Jennifer Piaseczny | Produktmanagerin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade am Jahresanfang zeigt sich der Berufsalltag des Steuerberaters von seiner stressigsten Seite. Es gilt eine Flut von Jahresabschlüssen zu erstellen. Dazu kommt das nass-kalte deutsche Winterwetter. Wer sehnt sich da nicht nach der verdienten Auszeit am Meer oder Skifahren in den Bergen?

Dabei muss man nicht gleich in die Ferne schweifen. Denn der Urlaub in Deutschland wird immer beliebter. Im letzten Jahr haben laut dem statistischen Bundesamt rund 82 % der einheimischen Reisenden ihren Urlaub im Inland verbracht.

Ebenso, wie der Trend, die schönen Ecken Deutschlands zu erkunden, wünschen sich viele Urlauber mehr Wohnlichkeit abseits steriler Hotelzimmer. Einige Privatleute bieten daher Ferienwohnungen an, meist ohne sich ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten bewusst zu sein. Die langfristige Vermietung von Wohnräumen ist zwar in der Regel umsatzsteuerfrei, sofern sie der persönlichen Vermögensverwaltung zuzurechnen ist.

Die kurzfristige Vermietung wird jedoch dem gewerblichen Bereich zugerechnet. Der Übernachtungspreis ist daher mit dem ermäßigten Steuersatz zu berechnen – Nebenleistungen zur Übernachtung (etwa Verpflegung oder die kostenpflichtige Bereitstellung von WLAN) sind mit 19 % zu besteuern.

Auch bei Hotelreservierungen über das Internet stellt sich die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Bewertung. Klimmek erläutert in seinem , wann aus umsatzsteuerlicher Sicht Reiseleistungen im Sinne von § 25 UStG vorliegen und wann Vermittlungsleistungen erbracht werden.

Viele Grüße aus Herne

Jennifer Piaseczny

Fundstelle(n):
USt direkt digital 4 / 2015 Seite 1
NWB XAAAE-85316