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Vergleich der Besteuerungsarten bei Unternehmen aus der Reisebranche
Margenbesteuerung nach § 25 UStG versus Regelbesteuerung
Buchungsportale, wie Booking.com, HRS, DreamCheaper, Trivago und andere, die Hotelübernachtungen (Beherbergungsleistungen) anbieten, können je nach Vertragsgestaltung aus umsatzsteuerlicher Sicht Reiseleistungen i. S. von § 25 UStG erbringen, die der Margenbesteuerung unterliegen, oder Vermittlungsleistungen erbringen, die nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu besteuern sind, und somit der Regelbesteuerung unterliegen.
A. Einführung
Bei den Portalen handelt es sich um Metasuchmaschinen, die Anfragen an andere Suchmaschinen weiterleiten, Ergebnisse sammeln und für den Kunden aufbereiten. Booking.com, HRS, DreamCheaper, Trivago, etc. bieten je nach Vertragsgestaltung entweder Vermittlungsleistungen oder Reiseleistungen an.
Die Margenbesteuerung nach § 25 UStG gilt für alle Unternehmer, die Reiseleistungen i. S. des § 25 UStG entweder als Einzelleistung oder gebündelt als Pauschalreise bewirken (vgl. Lippross, Grüne Reihe Umsatzsteuer, Erich Fleischer Verlag, Tz. 8.6.1.) Es ist unerheblich, ob die Reiseleistungen den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens bilden oder nur gelegentlich als Hilfsumsatz ausgeführt werden (vgl. Abschn. 25.1. Abs. 1 UStAE). Der Unternehmer braucht kein Reisever...