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Grundstücksbezogene Leistungen
Besteuerungsprobleme bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
Die Sonderregelungen zum Leistungsort bei grundstücksbezogenen Leistungen sind immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Vertragsparteien bzw. zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt. Eine eindeutige Definition des Anwendungsbereichs ist deshalb wichtig. Die Bemühungen der Finanzverwaltung um weitere Klarstellung sowie die Harmonisierungsbestrebungen auf EU-Ebene sind insofern begrüßenswert, weil sich Fälle der widerstreitenden bzw. Doppel- und Nichtbesteuerung nur bei transparenten und einheitlichen Vorschriften vermeiden lassen.
A. Problematik anhand eines Beispiels
Eine in Dänemark ansässige und für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Immobiliengesellschaft besitzt und vermietet in Deutschland belegene Immobilien. Für die Gewerbeimmobilien wird teilweise zur Steuerpflicht optiert (§ 9 UStG). Die für die Gebäudeunterhaltung bzw. Vermietung erforderlichen „Vor-Ort“-Leistungen werden von in Deutschland ansässigen Unternehmen bezogen. Neben dem Facility-Management betrifft dies z. B. auch Rechtsanwaltsleistungen für Mietvertragsangelegenheiten und Steuerberaterleistungen für die lokalen Steuerklärungen. Daneben werden von anderen – auch auslä...