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Ausgangsvermerke im ATLAS-Verfahren als Ausfuhrnachweis
Das BMF konkretisiert mit o. g. Schreiben, dass die elektronischen Voraussetzungen zur Annahme einer steuerfreien Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und § 6 UStG durch weitere Formen der Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS als Erweiterung zum bisherigen allgemeinen „Ausgangsvermerk“ und dem „Alternativ-Ausgangsvermerk“ ebenfalls erfüllt sind.
A. Hintergrund
Seit besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden hierbei auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle (AfZSt) erstellt.
Neben dem klassischen Ausgangsvermerk werden je nach Fallgestaltung auch andere Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS erzeugt, die den quer eingedruckten Hinweis „Ausgangsvermerk“ enthalten.
B. Systematik
Die AfZSt überführt die elektronisch angemeldeten Waren in das Ausfuhrverfahren und übermittelt der angegebenen Ausgangszollstelle (AgZSt) vorab die Angaben zum Ausfuhrvorgang. Über das europäische IT-System AES (Automated Export System)/ECS (Export Control System) kann die AgZSt, unabhängig davon ...