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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 83

Das Europäische Nachlasszeugnis

Einheitlicher Erbnachweis bei grenzüberschreitender Nachlassabwicklung

Zekiye Kaya

Die Anerkennung ausländischer Erbrechtsnachweise stößt in der Praxis bislang auf erhebliche Schwierigkeiten. Inhaltliche Abweichungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch unterschiedliche Wirkungen der ausgestellten Erbrechtsnachweise verhindern eine unkomplizierte Abwicklung einer grenzüberschreitenden Erbrechtssache. Mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (nachfolgend EU-ErbVO), die ab dem grenzüberschreitende Erbfälle regelt, wird in Kapitel VI die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses (nachfolgend ENZ) als einheitlicher Erbnachweis eingeführt. Mit dem Zeugnis soll es für Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einfacher werden, ihre Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat nachzuweisen.

I. Geltung der EU-ErbVO und Anpassung des deutschen Rechts

Dem Gesetzestext der EU-ErbVO sind insgesamt 83 Erwägungsgründe (für das ENZ Erwägungsgründe 67–72) vorgeschal...

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