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Risiko Insichgeschäft im GmbH-Recht
Fallkonstellationen und Lösungsmöglichkeiten
Fragen im Umgang mit der Beschränkung der Vertretungsmacht infolge eines Insichgeschäfts nach § 181 BGB stellen gerade bei Beteiligung von Gesellschaften für die unternehmensrechtliche Praxis nicht selten eine besondere Herausforderung dar und bilden nicht zuletzt wegen der daraus resultierenden Fehleranfälligkeit inzwischen auch einen festen Prüfungsgegenstand einer jeden Due Diligence im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion. Dabei droht ein möglicher Verstoß gegen § 181 BGB aber nicht vorrangig nur bei Unternehmenskaufverträgen oder nur bei konzerninternen Rechtsgeschäften, bei denen die Unternehmensverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften häufig teilweise personenidentisch sind, sondern selbst bei scheinbar einfach gelagerten Sachverhalten oder Nebensächlichkeiten kann die Problematik einer möglichen Anwendung des § 181 BGB in der alltäglichen Unternehmenspraxis leicht übersehen [i]BGH, Urteil vom 13. 4. 2014 - II ZR 44/13 NWB ZAAAE-68567 werden. So musste erst kürzlich der BGH zu einem solchen alltäglichen Fall Stellung nehmen und hatte dort zum Nachteil eines GmbH-Geschäftsführers auf Unwirksamkeit seines jahrzehntelang unbeanstandet gebliebenen Anstellungsvertrags erkannt...