Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen Dritten
Die laufende Zahlung der Versicherungsprämien für eine vom Versicherungsnehmer abgeschlossene Lebensversicherung durch einen Dritten kann nicht als mittelbare Schenkung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsanspruchs beurteilt werden. Die aus der jeweiligen Zahlung der Versicherungsprämie folgende Werterhöhung des Versicherungsanspruchs ist kein Zuwendungsgegenstand i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 12 Abs. 4 BewG a. F.).
(1) Im Urteilsfall zahlte die Tante in den Jahren 2004 bis 2007 die monatlichen Versicherungsprämien für einen vom Neffen abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag. Jede einzelne Zahlung ist als schenkungsteuerbare Zuwendung zu behandeln. Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i. V. mit § 12 Abs. 4 Satz 1 BewG in der in den Streitjahren gültigen Fassung sind noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapi...