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StuB 4/2015 S. 152

Umsetzung der Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie – Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie veröffentlicht

Das BMF hat am 6. 2. 2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinien-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2013/50/EU vom 22. 10. 2013) veröffentlicht (abrufbar unter http://go.nwb.de/6fuby). Die EU-Transparenz-Richtlinie aus dem Jahr 2004 regelt die wesentlichen Transparenzvorgaben hinsichtlich börsengehandelter Wertpapiere. Hierzu gehört zum einen die periodische Rechnungslegung für die Emittenten von Wertpapieren ( Regelpublizität) und zum anderen die Offenlegung des Erwerbs beziehungsweise Verlustes wesentlicher Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen ( Beteiligungstransparenz). Die nun in nationales Recht umzusetzende Änderungsrichtlinie stellt die erste grundlegende Überarbeitung dar. Umsetzungsfrist ist bis Ende November 2015.

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