Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Düsseldorf | DBA und nationales Schachtelprivileg nach § 8b KStG
Auch nach DBA steuerfrei gestellte Dividenden sind der 5 %-Hinzurechnung gem. § 8b Abs. 5 KStG zu unterwerfen.
Die Klin. bezog von ihren 100 %igen Auslands-Tochtergesellschaften Dividenden. Sie machte geltend, nach DBA-Schachtelprivileg steuerfreie Bezüge würden – jedenfalls seit VZ 2004 – vom Wortlaut des § 8b Abs. 5 KStG nicht mehr erfasst. Außerdem wurde auf die im Schrifttum vertretene Auffassung hingewiesen, wonach mit den fiktiven nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben faktisch eine Besteuerung der Dividende stattfindet und damit die DBA-Steuerfreistellung unterlaufen würde. Diese Kritik ist nachvollziehbar, wenn man sich vorstellt, dass die nicht abzugsfähige Betriebsausgabe auch i. H. von 100 % der Dividende fingiert werden könnte; dann wäre klar, dass ein Verstoß gegen ...