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FG Baden-Württemberg 07.08.2013 14 K 160/13, IWB 4/2015 S. 122

FG Baden-Württemberg | Beiträge an ausländische Versorgungsträger als abzugsfähige Sonderausgaben

Leistet ein Grenzgänger Beiträge an einen ausländischen Versorgungsträger, sind diese Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn die ausländische Einrichtung ihrer Struktur und ihren Leistungen nach der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Ist der ausländische Arbeitgeber nach ausländischem Recht verpflichtet, Beiträge zu einer ausländischen Rentenversicherung zu zahlen, ist in deren Höhe der Höchstbetrag zu kürzen.

Hinweis:

Der Kl. war als Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigt und unterlag als Grenzgänger der inländischen Besteuerung. Der Kl. und seine Arbeitgeberin leisteten entsprechend den Schweizer Regelungen Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), zur Invalidenversicherung (IV) und zur betrieblichen Pe...

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