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Mindestlohn: Mithaftung und Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber
Muster für Arbeitszeiterfassung in der NWB Datenbank
Der flächendeckende Mindestlohn ist seit Anfang 2015 in Deutschland Realität. Doch viele Mandanten sind nach wie vor noch nicht ausreichend darauf eingestellt. Sie gehen irrtümlich davon aus, dass es ausreichend ist, den Mitarbeitern 8,50 € pro Stunde zu zahlen. Dabei haften sie u. U. auch bei Beauftragungen von Subunternehmern und müssen nachweisen, dass sie ihren Beschäftigten wirklich den Grundlohn zahlen. Zu diesem Zweck verlangt der Gesetzgeber detaillierte Aufzeichnungen der Arbeitszeiten. Ein passendes Excel-Muster steht Ihnen in der NWB Datenbank zur Verfügung.
Arbeitszeiterfassung Mindestlohn (Muster) NWB DAAAE-83412
I. Bestandteile des Mindestlohns noch nicht eindeutig geklärt
Zum Mindestlohn zählt im Kern der eigentliche Stundenlohn bzw. das monatliche fixe Entgelt und ggf. Sonderzahlungen. Auch Stück- oder Akkordlöhne sind zulässig, wenn der Mitarbeiter umgerechnet 8,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde erhält. Leider fehlt im Mindestlohngesetz (MiLoG) eine ausdrückliche Regelung dazu, welche Entgelte zum Mindestlohn zählen und welche nicht. Die meisten Experten gehen aktuell davon aus, dass auch Überstundenvergütungen, Schic...