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NWB BB 3/2015 S. 70

Vorauszahlungen: Höhe regelmäßig überprüfen

Unternehmer und Mandanten sollten regelmäßig prüfen, ob die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen noch stimmt oder ob sie gesenkt werden kann, weil man z. B. erkennt, dass der Gewinn niedriger ausfallen wird als im Vorjahr. Das Finanzamt legt die Höhe der Vorauszahlungen i. d. R. nach dem letzten Steuerbescheid fest. Die Herabsetzung der Vorauszahlungen kann formlos mit einem einfachen Schreiben erfolgen, indem man die Gründe für sinkende Umsätze und Gewinne, z. B. Kunden- oder Auftragsverlust, angibt.

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