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Arbeitsrecht | Keine Urlaubskürzung bei Wechsel in Teilzeittätigkeit
Das BAG hatte zu entscheiden, wie sich der Urlaubsanspruch berechnet, wenn der Arbeitnehmer während des laufenden Jahres in eine Teilzeittätigkeit mit weniger S. 568Wochenarbeitstagen wechselt. Im Streitfall hatte der Kläger im Juli 2010 von einer Vollzeittätigkeit (fünf Arbeitstage wöchentlich) in eine Teilzeittätigkeit (vier Arbeitstage wöchentlich) gewechselt. Er hatte zuvor während seiner Vollzeittätigkeit keinen Urlaub. Der Arbeitgeber (Beklagter) kürzte daraufhin den tariflichen Urlaubanspruch von 30 Tagen jährlich bei einer Fünftagewoche auf 24 Tage bei einer Teilzeittätigkeit für das gesamte Jahr 2010. Hiergegen wehrte sich der Kläger mit der Begründung, eine verhältnismäßige Kürzung seines Urlaubsanspruchs sei für die Monate Januar bis Juni 2010 nicht zulässig, so dass er im Jahr 2010 A...