Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Referentenentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
[i] www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Gesetze und Gesetzesentwürfe/ Referentenentwürfe Das BMF hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2013/50/EU) veröffentlicht. Die bis Ende November 2015 in nationales Recht umzusetzende Änderungsrichtlinie stellt die erste grundlegende Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie aus dem Jahr 2004 dar. Die Umsetzung erfordert vor allem Anpassungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des darauf gestützten Verordnungsrechts. Weitere Änderungen betreffen u. a. das Wertpapierprospektgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und das Handelsgesetzbuch.
[i]Zwischenmitteilungen/ Quartalsfinanzberichte keine Pflicht mehrEine wesentliche Neuerung ist die Abschaffung der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung bzw. von Quartalsfinanzberichten für börsennotierte Unternehmen. Damit bleibt es den Börsenbetreibern überlassen, ob sie für die an geregelten Märkten notierten Emittenten Quartalsberichte vorschreiben. [i]MeldepflichtenWeitere Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Meldepflichten bei Erwerb bzw. Veräußerung bedeutender Beteiligungen, insbesondere unter Einsatz von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus wird ein erhöhter Bußgeld- und Ordnungsgeldrahmen für Verstöße gegen Tr...