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Gefahrtarif 2011 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist rechtmäßig
[i]DStV, PM vom 9. 2. 2015Der VBG Gefahrtarif 2011 ist unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. Dies hat im Rahmen eines Musterverfahrens das rechtskräftig entschieden und damit entsprechende erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist auf eine weitere Rechtsverfolgung im Rahmen der laufenden Musterverfahren zwischenzeitlich verzichtet worden. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin und empfiehlt allen Steuerberatern, die gegen den ergangenen Veranlagungsbescheid zum Gefahrtarif sowie die folgenden Beitragsbescheide der VBG Widerspruch erhoben haben, diesen zurücknehmen. In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht u. a. aus, die Zusammenlegung der rechts- und steuerberatenden sowie prüfenden Berufe mit den Gruppen „Interessenvertretungen“ bzw. „Religionsgemeinschaften“ und die damit einhergehende Tariferhöhung seien in rechtmäßiger Weise erfolgt. Mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des NWB WAAAE-41082 und B 2 U 8/12 R NWB GAAAE-41083) sei eine Erhöhung des Tarifs um bis zu 33 % als noch hinnehmbar einzustufen. Diese Schwelle sei hier...BGBl 2008 I S. 2130