Vorlage an den EuGH zur Frage der Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Steuerbefreiung der inngemeinschaftlichen
Lieferung (hier: innergemeinschaftliches Verbringen)
Leitsatz
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erlauben die Art. 22 Abs. 8 und Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs.
1 und Buchst. d der Sechsten Richtlinie des Rates 77/388/EWG vom den Mitgliedsstaaten, eine Steuerbefreiung für
eine innergemeinschaftliche Lieferung (hier: innergemeinschaftliches Verbringen) zu versagen, wenn der Lieferer zwar nicht
alle ihm zumutbaren Maßnahmen im Hinblick auf formelle Erfordernisse bei der Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
erfüllt hat, aber keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen, der Gegenstand in einen anderen Mitgliedsstaat
verbracht worden ist und auch die übrigen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen?
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1107 Nr. 19 DStR 2015 S. 358 Nr. 7 DStRE 2015 S. 310 Nr. 5 EFG 2015 S. 516 Nr. 6 KÖSDI 2015 S. 19274 Nr. 4 StBW 2015 S. 248 Nr. 7 UR 2015 S. 558 Nr. 14 UStB 2015 S. 116 Nr. 5 Ubg 2015 S. 169 Nr. 3 DAAAE-84303
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Online-Dokument
FG München, Beschluss v. 04.12.2014 - 14 K 1511/14
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