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Bilanzierung | OFD-Hinweise zur Teilwertabschreibung
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in einer Kurzinfo die Aussagen des BMF-Schreibens zur Teilwertabschreibung ergänzt:
Zum einen soll die Bagatellgrenze von 5 % nicht bei festverzinslichen börsennotierten Wertpapieren gelten. Bei diesen Wertpapieren sollen zudem Kursveränderungen zwischen dem [i]Bagatellgrenze gilt nicht für börsennotierte Wertpapiere Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung wertbegründend und nicht werterhellend sein; sie bleiben daher außer Ansatz.
Zum anderen bestätigt die OFD die Aussage des BMF, dass die Bagatellgrenze von 5 % auch für Aktien des Umlaufvermögens gilt . Nach der OFD kann insoweit eine Teilwertabschreibung [i]Bagatellgrenze bei Aktien des Umlaufvermögens rückgängig gemacht werden, wenn die Bagatellgrenze nicht beachtet worden ist. Auf einen Vertrauensschutz nach § 176 AO soll sich der Steuerpflichtige nicht berufen können, weil es im Bere...