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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zum Reverse-Charge-Verfahren – Klarstellung zur Nichtbeanstandungsregelung
Das eine Klarstellung der Nichtbeanstandungsregelung in Absatz 5 des (BStBl 2014 I S. 233) in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und bei Gebäudereinigungsleistungen veröffentlicht.
Absatz 5 des BMF-Schreibens vom i. d. F. von Abschn. II des (BStBl 2014 I S. 823) enthält eine Nichtbeanstandungsregelung, nach der es in Fällen, in denen S. 478leistender Unternehmer und Leistungsempfänger die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für eine Bauleistung, die vor dem ausgeführt worden ist, einvernehmlich unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungsanweisungen in Abschn. 13b.3 und 13b.8 UStAE angewendet haben, nicht beanstandet wird, wenn sie nach dem ebenso einverne...BStBl 2014 II S. 128