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Einkommensteuer | Abfärbewirkung der gewerblichen Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit einer GbR
Die (gewerbliche) Vermittlung von Druckaufträgen gegen Provision durch eine Werbeagentur in der Rechtsform einer GbR führt nach dem zur Umqualifizierung ihrer im Übrigen ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit, wenn die Nettoumsatzerlöse aus den Provisionen 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft oder den Betrag von 24.500 € übersteigen.
Anders als in den beiden am selben Tag entschiedenen Revisionen gelangte der BFH in diesem Fall unter Anwendung der von ihm entwickelten 3 %-Grenze zur Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, weil die schädlichen Erlöse in den beiden Streitjahren mit 4,27 % und 4,91 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft weit über der Bagatellgrenze lagen. Allerdings konnte man in diesem Fall schon darüber streiten, ob die Kläg...