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Einkommensteuer | Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung bei einer Rechtsanwalts-GbR
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Rechtsanwalts-GbR ist gewerblich tätig, soweit sie einem angestellten Rechtsanwalt die eigenverantwortliche Durchführung von Insolvenzverfahren überträgt. (2) Ihre Einkünfte werden dadurch nicht insgesamt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu solchen aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, wenn die Nettoumsatzerlöse aus dieser auf den Angestellten übertragenen Tätigkeit 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft und den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.
Im Streitfall beruhte die für die Anwendung der Abfärberegelung schädliche Tätigkeit innerhalb der freiberuflich tätigen Klägerin, einer Anwaltssozietät, auf der leitenden und eigenverantwortlichen Mithilfe eines angestellten Berufsträgers. Im Umkehrschlu...