Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Durch Gesellschafterwechsel ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten
Nach dem stellen die infolge eines Wechsels im Gesellschafterbestand ausgelösten Grunderwerbsteuern keine Anschaffungs(neben)kosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar.
Streitig war, ob die durch Erfüllung des Tatbestands des § 1 Abs. 2a GrEStG entstehende Grunderwerbsteuer bei der ertragsteuerlichen Beurteilung zu sofort abziehbaren Werbungskosten führt. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die durch den Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer als Anschaffungskosten im Rahmen der AfA zu berücksichtigen sei. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in allen Instanzen Erfolg. Der BFH hat klargestellt, dass Gegenstand der Besteuerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG nicht ...