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Umwandlung des Praxiswertes in einen Firmenwert bei Erzielung gewerblicher Einkünfte
Wandelt sich ein Praxiswert in einen Firmenwert, der regelmäßig über die in § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzliche vorgenommene Normierung über eine längere Abschreibungsdauer verfügt, wenn sich die Einkunftsart ändert?
Hierzu war beim ein Klageverfahren anhängig.
Zum Sachverhalt:
Im Streitfall bestand zwischen den Parteien Einvernehmen, dass die Klägerin, eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, die ein medizinisches Labor betreibt, aufgrund des hohen Mechanisierungsgrades im Laborbereich insgesamt originär gewerbliche Einkünfte erzielt.
Bedingt durch Anteilsveräußerungen ausscheidender Gesellschafter entstanden den neu eintretenden Gesellschaftern Anschaffungskosten, die sie in Ergänzungsbilanzen als Praxiswerte auswiesen und abweichend von der üblichen Abschreibungsdauer für Anteile an Berufsausübungsgemeinschaften von sechs bis zehn Jahren (, BStBl. II 1994 S. 590) lediglich über drei Jahre abschrieben.
Eine Groß- und Konzernbetriebsprüfung führte für die Streitjahre eine Betriebsprüfung durch und vertrat die Auffassung, die in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen stillen Reserv...