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Medizinische Indikation für eine Umsatzsteuerbefreiung
Während in der Vergangenheit häufig die Kostentragung durch die Sozialversicherungen als Indiz für eine umsatzsteuerbefreite Heilbehandlung herangezogen wurde, hatte der BFH in den nachfolgenden Urteilen die Gelegenheit, sich verstärkt mit dem Erfordernis der medizinischen Indikation auseinanderzusetzen.
Als Vorinstanz schloss das Schleswig-Holsteinische FG die Umsatzsteuerfreiheit von podologischen Leistungen nicht dadurch aus, weil ärztliche Verordnungen nicht vorgelegt werden konnten. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist ein derartiges Nachweiserfordernis weder aus dem Wortlaut noch aus dem Zweck der Vorschrift, die Kosten der Heilbehandlungen zu senken und diese Behandlungen dem Einzelnen zugänglicher zu machen, abzuleiten. Ausdrücklich stellt sich das Finanzgericht gegen das , BStBl 2012 I S. 682 und gegen Abschnitt 4.14.1 Abs. 4 Satz 8 und 9 UStAE.
Dieser Ansicht erteilte aktuell der BFH eine Absage.
Ein Nachweis ist zu erbringen, wobei der die Umsatzsteuerbefreiung beanspruchende Unternehmer die Art des Nachweises selbst bestimmen kann. Insoweit sei weiterhin ein Kassen- oder Privatrezepts ein tauglicher und äußerst sinnvoller Nachweis des therapeutische...