Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz
Neue IDW Stellungnahme ERS IFA 2
Der Hauptfachausschuss des IDW hat am den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 2) gebilligt . Gegenstand der Stellungnahme des Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses (IFA) des IDW ist die Zugangs- und Folgebewertung von Wohn- als auch Gewerbeimmobilien des Anlagevermögens. Sie konkretisiert dabei insbesondere, auf welche Weise die in IDW S 10 dargelegten betriebswirtschaftlichen Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Immobilien bewerten, bei der Bewertung für Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu berücksichtigen sind. Sie ersetzt zugleich die IDW Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1993: Abschreibungen auf Wohngebäude des Anlagevermögens in der Handelsbilanz von Wohnungsunternehmen (WFA 1/1993) sowie die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Berücksichtigung von strukturellem Leerstand bei zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden (IDW RS WFA 1) . Die Stellungnahmefrist zu dem Entwurf endet am .
Schmidt, Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen (HGB, IFRS), infoCenter NWB BAAAA-41691
Durch das BilMo...