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StuB Nr. 3 vom Seite 109

Dienstwagengestellung: Rechtsfolgen aus der „privaten“ Benzinkostentragung

StB Michael Seifert, Troisdorf

Der im Außendienst tätige Kläger, dessen Barvergütung sich aus einem festen und einem provisionsabhängigen Gehaltsbestandteil zusammensetzt, erhielt von seinem Arbeitgeber ein betriebliches Kfz, dessen Benzinkosten er selbst zu tragen hatte. Dem Kläger war auch die private Nutzung des Kfz gestattet. Der Arbeitgeber ermittelte für die Lohnsteuer den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nach der sog. 1 %-Regelung mit monatlich 523 € (jährlich: 6.276 €). Ein zusätzlicher Wertvorteil für Fahrten zur Arbeitsstätte war nicht zu erfassen.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung machte der Kläger u. a. 73 % des wegen der Kfz-Nutzung angesetzten geldwerten Vorteils (6.276 € • 73 % = 4.596 €) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend. Den Wert von 73 % begründete er unter Vorlage des in den Akten des Beklagten befindlichen Fahrtenbuchs damit, dass nur 27 % aller Fahrten privat veranlasst gewesen seien. Die Pkw-Gesamtkosten des Arbeitgebers betrugen 6.348 €. Zusätzlich machte er sämtliche von ihm selbst getragenen Benzinkosten i. H. von 5.599 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigk...

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