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Dienstwagennutzung für Gewinneinkünfte
Das FG Münster hat sich mit Urteil vom - 11 K 246/13 E NWB GAAAE-79102 mit der Frage beschäftigt, ob die Nutzung eines Dienstwagens für Gewinneinkünfte einen Betriebsausgabenabzug auslöst. Im Urteilsfall erzielte der Kläger Einkünfte als Unternehmensberater und Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit. Im Rahmen seiner Arbeitnehmertätigkeit stand dem Kläger ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden konnte. In der Gehaltsabrechnung wurde der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagengestellung nach der sog. 1 %-Regelung abgerechnet.
Der Dienstwagen wurde auch für die Unternehmensberatertätigkeit genutzt. Wegen dieser betrieblichen Nutzung beantragte der Kläger einen nach dem Gesamtnutzungsverhältnis des Dienstwagens ermittelten Betriebsausgabenabzug von 3.889 €. Zu Unrecht, wie die Münsteraner Richter entschieden. Ein Betriebsausgabenabzug scheidet aus. Die sog. 1 %-Regelung erfasst lediglich die „private“ Nutzung und nicht die Nutzung in einem anderen Betrieb.
Der bislang günstigen Auffassung der Finanzverwaltung (, DStR 1999 S. 593) ist da...