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Körperschaftsteuer | Übergangsregelung zum Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG a. F. nicht verfassungswidrig
(1) Bei Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer ist in den Fällen des § 8 Abs. 4 KStG 1996 nicht nur die Höhe des jeweiligen Verlustbetrags, sondern auch die steuerliche Abzugsfähigkeit dieses Betrags nach Maßgabe der im Feststellungszeitpunkt geltenden Rechtslage für das spätere Abzugsjahr verbindlich festzulegen (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 18/02 NWB BAAAB-16325 (BStBl 2004 II S. 468 = Kurzinfo StuB 2004 S. 231 NWB EAAAB-64095). (2) Es ist nicht verfassungswidrig, dass § 8 Abs. 4 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom (BGBl 1997 I S. 2590, BStBl 1997 I S. 928) nach der Übergangsregelung in § 54 Abs. 6 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vom (BGBl 1997 I S. 3121, BStBl 1998 I S. 7) für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität – gemessen an den Maßstäben der Neure...