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Unionsrechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung von Investmentfondserträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-83674 Der EuGH musste im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Auslegungsfrage des NWB TAAAE-14687) beantworten, ob die Pauschalbesteuerung von Erträgen aus intransparenten Investmentfonds gem. § 6 InvStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Nach § 6 InvStG werden Erträge aus Investmentfonds, die den Mindestanforderungen ihrer Publizitätspflichten aus § 5 Abs. 1 InvStG nicht nachkommen, pauschal strafbesteuert. Anleger dieser intransparenten („schwarzen“) Investmentfonds müssen die tatsächlichen Ausschüttungen und 70 % des Mehrbetrags, also 70 % des Wertzuwachses zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, versteuern. Mindestens sind aber 6 % des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises der Steuer unterworfen. Der Anleger hatte nach bisheriger Rechtslage keine Möglichkeit, der Strafbesteuerung durch die Vorlage von Unterlagen, die in geeigneter Weise die tatsächlichen Erträge des Investmentfonds ausweisen, zu entgehen. Diesen Umstand hat der EuGH nun beseitigt.
Ausführlicher Beitrag s..
[i]§ 6 InvStG ist eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung von Art. 63 AEUVDer EuGH sieht in § 6 InvStG ei...